Digitale Signatur für EDI Nachrichten

Aufbauend auf dem Subset EANCOM wurde die digitale Signatur für EDI-Nachrichten definiert. Abhängig davon, ob die übertragenen Signaturdaten und -informationen innerhalb der eigentlichen EDI-Übertragung (Interchange) oder zusätzlich in einer eigenen Übertragung positioniert werden, unterscheidet man die Attached- und die Detached-Methode.



Der Einsatz von digitalen Signaturen ist die optimale Lösung zum Schutz der EDI-Nachrichten bei der Übermittlung. Dabei gewährleistet die digitale Signatur:


Integrität
(Content Integrity)
Die digitale Signatur ermöglicht dem Empfänger die Unversehrtheit der übermittelten Nachricht zu überprüfen.
Authentifizierung
(Origin Authentication)
Die digitale Signatur ermöglicht die Identifizierung des Absenders der EDI- Nachricht. Dies wird mittels eines elektronischen Zertifikats, das von einer dritten vertrauenswürdigen Partei (Zertifizierungsstelle) ausgestellt wurde, ermöglicht.
Nicht-Abstreitbarkeit der Herkunft
(Non-repudiation of Origin)
Wurde eine EDI-Nachricht signiert und übermittelt, kann der Empfänger beweisen, dass der Absender diese Nachricht gesendet hat.
Nicht-Abstreitbarkeit des Empfangs
(Non-repudiation of Recipt)
Optional bietet die EANCOM-Spezifikation der Signatur auch noch die Möglichkeit einer signierten Rückantwort, nachdem die Nachricht korrekt empfangen wurde. Dies gewährleistet die Beweisbarkeit des Empfangs einer bestimmten Nachricht.


Die Entscheidung der Verwendung dieser Verfahren und Techniken hängt letztlich von der Art der ausgetauschten Informationen und der damit verbundenen Gefahren ab.


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